AGB

Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge zwischen Julia Kreuzer – jüliedesigns (nachfolgend “Designerin”) und der auftraggebenden Person (nachfolgend “auftraggebende Person”) für Designleistungen (Konzeption, Gestaltung und grafische Umsetzung), sowie für Leistungen im Zusammenhang mit Projektmanagement durch die Designerin. 

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem/der Auftraggeber:in sind nur wirksam, wenn sie von der Designerin schriftlich bestätigt werden. 

1.3. Die Erbringung der Leistungen durch die Designerin erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB und der dem Angebot zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen. Geschäftsbedingungen der auftraggebenden Person, auf die diese in ihren Bestellformularen oder anderweitig verweist, gelten nicht, sofern die Designerin der Anwendbarkeit nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes der Designerin zur Anwendbarkeit allfälliger Geschäftsbedingungen der auftraggebenden Person kann nicht auf eine Zustimmung der Designerin geschlossen werden.

1.4. Änderungen der AGB werden der auftraggebenden Person bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die auftraggebende Person den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird die auftraggebende Person in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 

1.5. Diese AGB gelten nur für Aufträge zwischen der Designerin und anderen unternehmerisch tätigen Personen. 

1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

2.1. Angebote der Designerin sind freibleibend und unverbindlich. 

2.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die auftraggebende Person eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet hat.

2.3. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den im Angebot der Designerin enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sofern möglich, wird die Designerin von der auftraggebenden Person gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsgegenstandes berücksichtigen. Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.

3.2. Alle Leistungen der Designerin sind von der auftraggebenden Person zu prüfen und freizugeben. 

3.3. Die auftraggebende Person wird der Designerin alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen (wie insbesondere Texte, Daten, Grafiken oder Fotos) rechtzeitig zur Verfügung stellen und die Designer:in von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die auftraggebende Person trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Designerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 

3.4. Die auftraggebende Person ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zur auftraggebenden Person – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Designerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält die auftraggebende Person die Designerin schad- und klaglos; sie hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die auftraggebende Person verpflichtet sich, die Designerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. 

Preise und Zahlungen

4.1. Die Preise für die Dienstleistungen der Designerin ergeben sich aus dem Angebot und den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Es wird gemäß § 6 UStG keine Umsatzsteuer berechnet. 

4.2. Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich exklusive allfälliger Fremdkosten, wie insbesondere für den Erwerb von Rechten an Fotos, Videos, Sounds etc. 

4.3. Für Dienstleistungen, die als Paket oder Produkt angeboten werden, gelten, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, die folgenden Zahlungsbedingungen: 50% der Gesamtsumme sind nach der Bestellung zu entrichten. Die weiteren 50% der Gesamtsumme werden bei der Lieferung der Produkte verrechnet. Die Rechnung wird digital an die auftraggebende Person versandt und ist innerhalb der nächsten 14 Tage zu zahlen. 

4.4. Für wiederkehrende Dienstleistungen besteht das Entgelt je nach Vereinbarung aus einem monatlichen Fixbetrag auf Grundlage beispielhaft kalkulierter Stunden (Stundenkontingent). Erfolgt die Abrechnung über ein Stundenkontingent, wird ein monatliches Honorarbudget für die in der Leistungsbeschreibung angeführte Laufzeit gebucht und der auftraggebenden Person monatlich in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt, sofern im Angebot nicht anders angegeben wird, monatlich im Voraus. Mit dem monatlichen Fixbetrag sind sämtliche in der Leistungsbeschreibung des Angebots definierten Leistungen der Designerin im Rahmen des im Angebot genannten Honorarbudgets abgegolten. Der Retainer ist grundsätzlich im jeweiligen Monat vollständig zu verbrauchen. Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen kann der Retainer von der auftraggebenden Person jedoch flexibel eingesetzt werden. Sollte die auftraggebende Person das vom Retainer erfasste Honorarbudget in einem Monat nicht oder nicht vollständig verbrauchen oder abrufen, wird dennoch der gesamte monatliche Fixbetrag abgerechnet, jedoch kann das nicht verbrauchte Honorarbudget von der auftraggebenden Person in den Folgemonaten innerhalb des jeweiligen Kalenderquartals abgerufen werden. Ein Aufsummieren des Honorarbudgets über das jeweilige Kalenderquartal hinaus ist nicht zulässig. Am Ende eines Kalenderquartals oder der Vertragslaufzeit verfallen nicht abgerufene oder nicht genutzte Honorarbudgets, ohne dass dies eine Reduktion des monatlichen Fixbetrages zur Folge hat. Bei einer Überschreitung des monatlichen Honorarbudgets in einem Monat kann der über dem vereinbarten monatlichen Fixbetrag liegende Teil auf Wunsch der auftraggebende Person aus einem anderen Monat des jeweiligen Kalenderquartals vorgezogen werden. Über den Retainer hinausgehende oder sonstige zusätzliche Leistungen werden nach dem gültigen Stundensatz der Designerin abgerechnet. Die Rechnung wird digital an die auftraggebende Person versandt und ist innerhalb der nächsten 14 Tage zu zahlen. 

4.5. Muss das Projekt (einmalige oder wiederkehrende Dienstleistung) mehr als 3 Monate pausiert werden, werden alle Leistungen, die die Designerin bis zu diesem Zeitpunkt erbracht hat, in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird per Mail versandt und ist innerhalb der nächsten 14 Tage zu zahlen. 

4.6. Bei Zahlungsverzug der auftraggebenden Person gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich die auftraggebende Person für den Fall des Zahlungsverzugs, der Designerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

4.7. Im Falle des Zahlungsverzugs der auftraggebenden Person ist die Designerin – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 

4.8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Designerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

4.9. Die auftraggebende Person ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Vertragsdauer, Kündigung und vorzeitige Auflösung

5.1. Bei einmaligen Leistungen endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung. 

5.2. Im Falle einer Befristung endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich der jeweiligen Leistung nach Ablauf der im Angebot genannten Zeit, ohne dass eine gesonderte Kündigung notwendig ist. 

5.3. Die Designerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die auftraggebende Person zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
b) die auftraggebende Person fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

5.4. Die auftraggebende Person ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Designerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

Eigentums- und Urheberrecht

6.1. Die von der Designerin erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die auftraggebende Person erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf die auftraggebende Person die Leistungen der Designerin jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Designerin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Designerin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt die auftraggebende Person bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Designerin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 

6.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Designerin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die auftraggebende Person oder durch für diese tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Designerin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

Gewährleistung und Haftung

7.1. Die auftraggebende Person hat die von der Designerin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt und in jedem Fall vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen. Unterlässt sie dies oder meldet sie Mängel nicht umgehend nach deren Entdeckung, erlöschen ihre Ansprüche.

7.2. Bei Vorliegen von Mängeln steht der Designerin das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu.

7.3. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern die Designerin leicht fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.4. Jegliche Haftung der Designerin für Ansprüche, die aufgrund ihrer erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen die auftraggebende Person erhoben werden, ist ausgeschlossen, sofern die Designerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche nicht erkennbar war. Die Designerin haftet insbesondere nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten der auftraggebenden Person oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; die auftraggebende Person stellt die Designerin in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.

7.5. Die auftraggebende Person versichert, zur Verwendung aller an die Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt die auftraggebende Person die Designerin von sämtlichen Ersatzansprüchen frei.

7.6. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Designerin erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen trägt die auftraggebende Person. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen.

7.7. Die auftraggebende Person stellt die Designerin von Ansprüchen Dritter frei, wenn sie auf ausdrücklichen Wunsch der auftraggebenden Person gehandelt hat, obwohl sie Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

Referenzhinweis

8.1. Die Designerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der auftraggebenden Person dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die mit der auftraggebenden Person bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

9.1. Die Designerin wird Daten nur unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwenden. Insbesondere wird die Designerin Daten ausschließlich im Rahmen der Aufträge der auftraggebenden Person verwenden und alle erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen treffen. 

9.2. Die Designerin behandelt alle ihr bekannt werdenden Geschäftsvorgänge der auftraggebenden Person sowie interne Informationen streng vertraulich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Designerin. Bei Versand geht die Gefahr auf die auftraggebende Person über, sobald die Arbeiten dem gewählten Transportunternehmen übergeben wurden. 

10.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Designerin und der auftraggebenden Person ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Designerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Designerin berechtigt, die auftraggebende Person an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.